Lotto 121 - A180 Libri - sabato, 01. aprile 2017, 10h00
MILITARIA -
Schweitzerisches Kriegs-Recht, Wie selbiges Von denen Loblichen Cantonen in alle Fürsten-Dienste den Herren Officieren mitgegeben, und allezeit practicirt wird; Mit vielen zu einem Examen und Abfassung rechtlichen Urtheils, vorgestelt- und erörterten zweiffelhafften Fragen. Wie auch Der Kriegs-Eyd, und dessen Außlegung [...]. Mit gest. Frontispiz v. J. G. Seiller nach nach J. M. Veyth, 4 Holzschnitt-Portraits im Text sowie einigen kl. Textholzschnitten.
Frankfurt a. M., M. Hermsdorff, 1704. 12°. Frontispiz, [3] Bll., 303 S. Schlichter Interims-Pp. (fleckig u. bestossen).
Erste Ausgabe. - "Für die Regimenter in ausländ. Diensten galt, dass sie keinesfalls der Strafgewalt der dortigen Kriegsherren unterstehen durften. Weil es sich als unzumutbar erwies, auf das schwer zugängliche, heimatl. Recht zurückzugreifen und die Delinquenten zur Bestrafung nach Hause zu schicken, wurde den Offizieren ab 1704 ein "Schweitzerisches Kriegs-Recht" mitgegeben." (HLS). - Etwas gebräunt bzw. randfleckig. - Provenienz: Exlibris Rudolf von Fellenberg (1874-1962) auf hinterem Spiegel.
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