Lot 1010 - A182 Decorative Arts - Donnerstag, 21. September 2017, 10.00 Uhr
KABINETT,
Renaissance, Augsburg um 1580.
Nussbaum, Kirsche, Buche, Grünspan und diverse Fruchthölzer ausserordentlich reich eingelegt mit Architekturlandschaft, Putto, Musikinstrumenten, Blumenblüten, Blättern und Zierfries, die Schubladeninnenseiten und -böden in Blumenesche. Rechteckiger Korpus auf späterem Stand mit kannelierten Säulenbeinen auf Jochsfüssen. Abklappbare Front. Inneneinteilung mit zentraler Doppeltüre, umgeben von 9 ungleich grossen Schubladen und 1 Paar Türen. Bronzebeschläge und -knöpfe. Teils ersetzte Eisenschlösser. Die Aussenseiten des Korpus nachfurniert. Auf späterem Stand im spanischen Barockstil.
89x46x(offen 98)x140,5 cm.
Provenienz: Privatbesitz, Schweiz.
Im 16. und 17. Jahrhundert war Augsburg das bedeutendste Zentrum für Intarsienarbeiten, die dort in grosser Anzahl hergestellt und in alle Welt exportiert wurden. Obgleich auch andernorts Ähnliches gefertigt wurde, waren speziell die Augsburger Arbeiten für ihre Qualität europaweit berühmt. In Augsburg waren die sog. "Kistler", das hiesst die Schreiner, sehr auf den Ruf ihrer Intarsienarbeit bedacht, welcher die Grundlage für ein ausgedehntes Exportwesen bildete. Der Ruhm dieser Arbeiten beruhte vor allem auf ihre Kleinteiligkeit, dem Zusammenfügen einzelner kleiner und kleinster Furnierteilchen unterschiedlicher Holzarten, aus welchen die Binnenzeichnung der intarsierten Darstellungen bestehen sollte. Gravuren waren nicht vorgesehen. Diese Technik entspricht den Augsburger Handwerks-Gepflogenheiten, die sich dem entsprechendem Artikel der Handwerksordnung entnehmen lassen. Dieser wurde 1568 eingefügt, um allfälligen Betrügereien zu begegnen, nachdem sich erwiesen hatte, dass manche das Holz mittels Farbauftrag fälschten, das heisst ein edleres Holz vortäuschen, oder kleinste Details wie Linien und Punkte malte. Es ging dabei nicht allein um die beeindruckende arbeitsintensive Kleinteiligkeit, sondern auch um die Haltbarkeit der Arbeit, beides Kriterien für die Güte der Augsburger Intarsien. Was ihre Beständigkeit betrifft, sollte die im Ordnungsartikel erwähnte Qualitätsprobe mit dem Hobel Garantie dafür geben, denn ein Hobelstrich würde sämtliche gemalten oder gravierten Binnenzeichnungen auslöschen, so dass die Arbeit damit zerstört oder zumindest in ihrer Qualität stark beeinträchtig wäre. Diese Bestimmung - mit grossen Sanktionen bei Zuwiderhandlung - wurde bis 1634 immer wieder in die Ordnung aufgenommen, da solche Intarsienarbeiten bis weit ins 17. Jahrhundert gefertigt wurden.
Lit.: H. Flade, Intarsia - Europäische Einlegekunst aus sechs Jahrhunderten, Dresen/München 1986. H. Michaelsen / R. Buchholz, Vom Färben des Holzes. Holzarbeiten aus der Antike bis zur Gegenwart, Petersberg 2006.
Im 16. und 17. Jahrhundert war Augsburg das bedeutendste Zentrum für Intarsienarbeiten, die dort in grosser Anzahl hergestellt und in alle Welt exportiert wurden. Obgleich auch andernorts Ähnliches gefertigt wurde, waren speziell die Augsburger Arbeiten für ihre Qualität europaweit berühmt. In Augsburg waren die sog. "Kistler", das hiesst die Schreiner, sehr auf den Ruf ihrer Intarsienarbeit bedacht, welcher die Grundlage für ein ausgedehntes Exportwesen bildete. Der Ruhm dieser Arbeiten beruhte vor allem auf ihre Kleinteiligkeit, dem Zusammenfügen einzelner kleiner und kleinster Furnierteilchen unterschiedlicher Holzarten, aus welchen die Binnenzeichnung der intarsierten Darstellungen bestehen sollte. Gravuren waren nicht vorgesehen. Diese Technik entspricht den Augsburger Handwerks-Gepflogenheiten, die sich dem entsprechendem Artikel der Handwerksordnung entnehmen lassen. Dieser wurde 1568 eingefügt, um allfälligen Betrügereien zu begegnen, nachdem sich erwiesen hatte, dass manche das Holz mittels Farbauftrag fälschten, das heisst ein edleres Holz vortäuschen, oder kleinste Details wie Linien und Punkte malte. Es ging dabei nicht allein um die beeindruckende arbeitsintensive Kleinteiligkeit, sondern auch um die Haltbarkeit der Arbeit, beides Kriterien für die Güte der Augsburger Intarsien. Was ihre Beständigkeit betrifft, sollte die im Ordnungsartikel erwähnte Qualitätsprobe mit dem Hobel Garantie dafür geben, denn ein Hobelstrich würde sämtliche gemalten oder gravierten Binnenzeichnungen auslöschen, so dass die Arbeit damit zerstört oder zumindest in ihrer Qualität stark beeinträchtig wäre. Diese Bestimmung - mit grossen Sanktionen bei Zuwiderhandlung - wurde bis 1634 immer wieder in die Ordnung aufgenommen, da solche Intarsienarbeiten bis weit ins 17. Jahrhundert gefertigt wurden.
Lit.: H. Flade, Intarsia - Europäische Einlegekunst aus sechs Jahrhunderten, Dresen/München 1986. H. Michaelsen / R. Buchholz, Vom Färben des Holzes. Holzarbeiten aus der Antike bis zur Gegenwart, Petersberg 2006.
CHF 10 000 / 15 000 | (€ 10 310 / 15 460)
Verkauft für CHF 14 900 (inkl. Aufgeld)
Angaben ohne Gewähr