Lot 1237 - A208 Decorative Arts - Donnerstag, 21. März 2024, 13.30 Uhr
SEHR SELTENES SIDEBOARD VON FRANCIS BACON (1909–1992)
London, um 1930.
Eiche, schwarzes Glas und Chromstahl. Gestufter, rechteckiger Korpus. Dazu: Handschriftliche und datierte Rechnung, sehr wahrscheinlich von Francis Bacon, mit vorgedrucktem Firmenlogo bez. "Western 1244 FRANCIS BACON, 17 Queensberry Mews West Queensberry Place London SW7" an den Käufer. Dazu: Mit Firmenlogo geprägte Visitenkarte mit handschriftlichen Annotationen in Bleistift (Recto) sowie handschriftlichen Annotationen in schwarzer Feder und einer Raumskizze in Bleistift (Verso).
181 × 66 × 107,5 cm.
Guter restaurierter Zustand.
Provenienz
- Privatbesitz eines Deutschen Barons, direkt vom Künstler erworben (siehe originale Quittung London, 13. Oktober 1930), bis 2005 in Brissago/Tessin, Schweiz.
- Privatbesitz Zürich, aus Erbschaft von obigem Baron.
Francis Bacons Name assoziiert man heute in erster Linie mit einem unverkennbaren individuellen Malstil und kruden, herausfordernden Bildkompositionen. Bevor sich der irisch stämmige Künstler als einer der berühmtesten bildenden Künstler des 20. Jhs. emanzipieren konnte, arbeitete er ab 1927 während seiner Aufenthalte in Berlin und Paris gelegentlich als Designer und Innenarchitekt. Nur wenig ist über die Frühphase als Designer bekannt. Als gesichertes Datum gilt das Jahr 1928, wo er in einer umgewandelten Garage in Queensberry Mews West, South Kensington London ein Atelier bezieht. Zwischen 1929 bis 1931 entwirft er dort Möbel und Teppiche im modernen, kubistisch inspirierten Stil. Die von ihm entworfenen Stücke orientieren sich an der modernistischen Formensprache eines Marcel Breuers, Le Corbusiers oder einer Eileen Gray. Von Bacon entworfene Möbel werden in der Augustausgabe 1930 der Zeitschrift ‚The Studio‘ zum ersten Mal einem breiten Publikum präsentiert, darunter ein ähnliches grau/weisses gestuftes Sideboard mit identischen Chromstahlarmaturen. Woher Bacon sein technisches Wissen bzw. handwerkliches Können bezog und wer der Hersteller der Kreationen war, ist nicht bekannt. Seine Möbelentwürfe bleiben weitestgehend ohne Resonanz, sodass er vom Misserfolg entmutigt ab 1933 sich ganz der Malerei widmet (Vgl. Luigi Ficacci. Francis Bacon. Köln, 2017, S. 90. Mit Abb. eines Interieurs). Dank der beigefügten Kaufquittung, welche die Authentizität des Möbels und dessen Zuschreibung an den Künstler belegt, können wir ein wichtiges Relikt aus dem Frühwerk Francis Bacons wiederentdecken.
Die handschriftliche Rechnung an den Käufer des Sideboards, ein deutscher Baron, zeigt den geprägten Briefkopf mit der Atelieranschrift in Queensberry Mews West. Auf einer zusätzlichen Visitenkarte ist auf der Vorderseite nochmals das gedruckte Atelierlogo und eine mit Bleistift verfasste Notiz: Mr. Marc Dennot / Castle Hackett (…). Die Handschrift ist eine andere als auf der Rechnung, bei der ausgegangen werden darf, dass es sich um die Handschrift Bacons handelt. Auf der Rückseite der Visitenkarte sehen wir wiederum die gleiche Handschrift, wohl von Bacon, in schwarzer Feder sowie eine Raumskizze in Bleistift. Vermutlich zeigt diese Skizze die Wohnsituation des Barons, um Francis Bacon eine Idee für das zu erwerbende Möbel zu geben. Es könnte sich deshalb bei dem Sideboard auch um eine Auftragsarbeit handeln. Wie und ob die Visitenkarte tatsächlich mit der Rechnung für das Sideboard verlinkt sind, ist nicht mehr zu eruieren. Der deutsche Baron, der während seiner mehrjährigen Tätigkeit in London das Sideboard direkt vom Künstler kaufte, liess sich im Tessin nieder, wo er bis zu seinem Ableben 2005 verweilte.
Provenienz
- Privatbesitz eines Deutschen Barons, direkt vom Künstler erworben (siehe originale Quittung London, 13. Oktober 1930), bis 2005 in Brissago/Tessin, Schweiz.
- Privatbesitz Zürich, aus Erbschaft von obigem Baron.
Francis Bacons Name assoziiert man heute in erster Linie mit einem unverkennbaren individuellen Malstil und kruden, herausfordernden Bildkompositionen. Bevor sich der irisch stämmige Künstler als einer der berühmtesten bildenden Künstler des 20. Jhs. emanzipieren konnte, arbeitete er ab 1927 während seiner Aufenthalte in Berlin und Paris gelegentlich als Designer und Innenarchitekt. Nur wenig ist über die Frühphase als Designer bekannt. Als gesichertes Datum gilt das Jahr 1928, wo er in einer umgewandelten Garage in Queensberry Mews West, South Kensington London ein Atelier bezieht. Zwischen 1929 bis 1931 entwirft er dort Möbel und Teppiche im modernen, kubistisch inspirierten Stil. Die von ihm entworfenen Stücke orientieren sich an der modernistischen Formensprache eines Marcel Breuers, Le Corbusiers oder einer Eileen Gray. Von Bacon entworfene Möbel werden in der Augustausgabe 1930 der Zeitschrift ‚The Studio‘ zum ersten Mal einem breiten Publikum präsentiert, darunter ein ähnliches grau/weisses gestuftes Sideboard mit identischen Chromstahlarmaturen. Woher Bacon sein technisches Wissen bzw. handwerkliches Können bezog und wer der Hersteller der Kreationen war, ist nicht bekannt. Seine Möbelentwürfe bleiben weitestgehend ohne Resonanz, sodass er vom Misserfolg entmutigt ab 1933 sich ganz der Malerei widmet (Vgl. Luigi Ficacci. Francis Bacon. Köln, 2017, S. 90. Mit Abb. eines Interieurs). Dank der beigefügten Kaufquittung, welche die Authentizität des Möbels und dessen Zuschreibung an den Künstler belegt, können wir ein wichtiges Relikt aus dem Frühwerk Francis Bacons wiederentdecken.
Die handschriftliche Rechnung an den Käufer des Sideboards, ein deutscher Baron, zeigt den geprägten Briefkopf mit der Atelieranschrift in Queensberry Mews West. Auf einer zusätzlichen Visitenkarte ist auf der Vorderseite nochmals das gedruckte Atelierlogo und eine mit Bleistift verfasste Notiz: Mr. Marc Dennot / Castle Hackett (…). Die Handschrift ist eine andere als auf der Rechnung, bei der ausgegangen werden darf, dass es sich um die Handschrift Bacons handelt. Auf der Rückseite der Visitenkarte sehen wir wiederum die gleiche Handschrift, wohl von Bacon, in schwarzer Feder sowie eine Raumskizze in Bleistift. Vermutlich zeigt diese Skizze die Wohnsituation des Barons, um Francis Bacon eine Idee für das zu erwerbende Möbel zu geben. Es könnte sich deshalb bei dem Sideboard auch um eine Auftragsarbeit handeln. Wie und ob die Visitenkarte tatsächlich mit der Rechnung für das Sideboard verlinkt sind, ist nicht mehr zu eruieren. Der deutsche Baron, der während seiner mehrjährigen Tätigkeit in London das Sideboard direkt vom Künstler kaufte, liess sich im Tessin nieder, wo er bis zu seinem Ableben 2005 verweilte.
CHF 12 000 / 18 000 | (€ 12 370 / 18 560)
Verkauft für CHF 72 500 (inkl. Aufgeld)
Angaben ohne Gewähr