Lot 3001* - A208 Gemälde Alter Meister - Freitag, 22. März 2024, 14.00 Uhr
BICCI DI LORENZO
(1373 Florenz 1452)
Gegenstücke: Heiliger Benedikt und Heilige Margareta.
Tempera auf Holz.
Je 33 × 10 cm.
Provenienz:
- Sammlung Josef Clemens Prinz v. Bayern.
- Privatsammlung Süddeutschland.
Mit einer ausführlichen kunsthistorischen Analyse von Prof. Dr. Gaudenz Freuler, Januar 2024.
Benedikt und Margareta von Antiochien erscheinen beide ganzfigurig im hellen Habit des Benediktinerordens, was darauf schliessen lässt, dass die beiden Tafeln als seitliche Elemente eines Flügelaltärchens einst im Kontext eines der Benediktinerzweige entstanden sind. Der ein unbekleidetes Figürchen verschlingende Drache, den die Heilige Margareta an einer Leine führt, spielt auf eine Episode ihrer Legende an, wonach ein Stadtpräfekt die Heilige Jungfrau Margareta Schafe hüten sah und sie begehrte. Da sie sich standhaft weigerte, liess er sie unter verschiedenen Torturen ins Gefängnis werfen. Mehrfach erschien ihr der Versucher als riesiger Drache und wand sich um sie, um sie zu verschlingen, aber er wurde zerbrochen durch das Kreuzzeichen, das Margareta über ihn machte und sie blieb unversehrt.
Wie nachfolgend argumentiert wird, darf für die beiden Tafeln die Autorschaft des florentinischen Malers Bicci di Lorenzo geltend gemacht werden. Dieser gehörte in zweiter Generation einer berühmten florentinischen Malerdynastie an, die von seinem Vater Lorenzo di Bicci (um 1350–1427) gegründet wurde und in der dritten Generation mit Neri di Bicci (1418–1492), dessen Sohn, bis weit ins 15. Jahrhundert getragen wurde. Diese Autorschaft kann leicht über den Vergleich mit Bicci di Lorenzos Seitentafeln eines kleinen Flügelaltars in der Berliner Gemäldegalerie (1527,1528, Inv.-Nr. CC BY-NC-SA) überprüft werden. Gleich wie hier sind im Gesicht der Heiligen die typischen, auf einfache plastische Formen abstrahierenden Vereinfachungen der Binnenformen zu erkennen, denen sich bereits sein Vater, Lorenzo di Bicci zugewandt hatte. Bicci di Lorenzos Kunst leitet sich unverkennbar aus dem väterlichen Formularium ab. Früh wandte sich der Maler zudem künstlerisch einem der prägenden Exponenten des „Neo-Giottismus“ in Florenz, nämlich Spinello Aretino (um 1350–um 1410) zu. Dieser hatte sich seit dem letzten Jahrzehnt des 14. Jahrhunderts dezidiert einer „Renaissance“ der plastischen Formen Giottos angeschlossen und folgte so einer Tendenz, der sich – allerdings innerhalb einer kultivierten gotischen Bildwelt – auch der damals führende Florentiner Maler, Lorenzo Monaco (um 1370–um 1425), zugetan fühlte. Diese Tendenz zu einer zuweilen etwas krude wirkenden Abstrahierung nach Giotto ist kennzeichnend für Bicci di Lorenzos frühe Phase um 1410–1420, der unter anderen auch die beiden erwähnten Altarflügelchen in Berlin angehören.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die hier in Rede stehenden Täfelchen einem wohl im zweiten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts, vielleicht noch innerhalb der väterlichen Werkstatt gemalten Flügelaltärchen zur Privatandacht eines Benediktiners entstammen. Der Umstand, dass die beiden Tafeln – wenn zusammengefügt – eine durchgehende Schollenlandschaft erkennen lassen, könnte dahingehend gedeutet werden, dass sie einst die Rückseite der Flügel bildeten und man mit der Ansicht im geschlossenen Zustand rechnete.
- Sammlung Josef Clemens Prinz v. Bayern.
- Privatsammlung Süddeutschland.
Mit einer ausführlichen kunsthistorischen Analyse von Prof. Dr. Gaudenz Freuler, Januar 2024.
Benedikt und Margareta von Antiochien erscheinen beide ganzfigurig im hellen Habit des Benediktinerordens, was darauf schliessen lässt, dass die beiden Tafeln als seitliche Elemente eines Flügelaltärchens einst im Kontext eines der Benediktinerzweige entstanden sind. Der ein unbekleidetes Figürchen verschlingende Drache, den die Heilige Margareta an einer Leine führt, spielt auf eine Episode ihrer Legende an, wonach ein Stadtpräfekt die Heilige Jungfrau Margareta Schafe hüten sah und sie begehrte. Da sie sich standhaft weigerte, liess er sie unter verschiedenen Torturen ins Gefängnis werfen. Mehrfach erschien ihr der Versucher als riesiger Drache und wand sich um sie, um sie zu verschlingen, aber er wurde zerbrochen durch das Kreuzzeichen, das Margareta über ihn machte und sie blieb unversehrt.
Wie nachfolgend argumentiert wird, darf für die beiden Tafeln die Autorschaft des florentinischen Malers Bicci di Lorenzo geltend gemacht werden. Dieser gehörte in zweiter Generation einer berühmten florentinischen Malerdynastie an, die von seinem Vater Lorenzo di Bicci (um 1350–1427) gegründet wurde und in der dritten Generation mit Neri di Bicci (1418–1492), dessen Sohn, bis weit ins 15. Jahrhundert getragen wurde. Diese Autorschaft kann leicht über den Vergleich mit Bicci di Lorenzos Seitentafeln eines kleinen Flügelaltars in der Berliner Gemäldegalerie (1527,1528, Inv.-Nr. CC BY-NC-SA) überprüft werden. Gleich wie hier sind im Gesicht der Heiligen die typischen, auf einfache plastische Formen abstrahierenden Vereinfachungen der Binnenformen zu erkennen, denen sich bereits sein Vater, Lorenzo di Bicci zugewandt hatte. Bicci di Lorenzos Kunst leitet sich unverkennbar aus dem väterlichen Formularium ab. Früh wandte sich der Maler zudem künstlerisch einem der prägenden Exponenten des „Neo-Giottismus“ in Florenz, nämlich Spinello Aretino (um 1350–um 1410) zu. Dieser hatte sich seit dem letzten Jahrzehnt des 14. Jahrhunderts dezidiert einer „Renaissance“ der plastischen Formen Giottos angeschlossen und folgte so einer Tendenz, der sich – allerdings innerhalb einer kultivierten gotischen Bildwelt – auch der damals führende Florentiner Maler, Lorenzo Monaco (um 1370–um 1425), zugetan fühlte. Diese Tendenz zu einer zuweilen etwas krude wirkenden Abstrahierung nach Giotto ist kennzeichnend für Bicci di Lorenzos frühe Phase um 1410–1420, der unter anderen auch die beiden erwähnten Altarflügelchen in Berlin angehören.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die hier in Rede stehenden Täfelchen einem wohl im zweiten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts, vielleicht noch innerhalb der väterlichen Werkstatt gemalten Flügelaltärchen zur Privatandacht eines Benediktiners entstammen. Der Umstand, dass die beiden Tafeln – wenn zusammengefügt – eine durchgehende Schollenlandschaft erkennen lassen, könnte dahingehend gedeutet werden, dass sie einst die Rückseite der Flügel bildeten und man mit der Ansicht im geschlossenen Zustand rechnete.
CHF 30 000 / 60 000 | (€ 30 930 / 61 860)
Verkauft für CHF 68 750 (inkl. Aufgeld)
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