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拍品 160* - A186 书籍 - Montag, 24. September 2018, 02.00 PM

RECHT -

Gundling, Nicolaus Hieronymus.
Rechtliches und Vernunft-mäßiges Bedencken eines Icti, der unpartheyisch ist, von dem schändlichen Nachdruck andern gehöriger Bücher.
O. O., 1726. 29 S. Broschur.


ADB 10, 129 - Stintzing/ L. III/1, S. 122-25, Noten S. 72-74. - Wichtige erste Ausgabe des ersten Werkes zu Grundfragen des geistigen Eigentums und Urheberrechts. Der Frühaufklärer, Jurist ("Icti", d. i. Iuris consulti) und Hallenser Professor wendet sich vehement gegen die Unsitte seiner Zeit, den Nachdruck von Büchern ohne Zustimmung des Autors oder des berechtigten Verlegers. Er fordert ein Verbot aus Fragen der Gerechtigkeit und der wirtschaftlichen Überlebensfähigkeit von Autoren und Verlegern. Mit den Raubdruckern geht Gundling hart ins Gericht, er bezeichnet sie als "Hottentotten“, denen ein hässlicher Wurm in der Seele sitzt und empfiehlt ihnen, zu den Tartaren oder nach Irland zu gehen, wo das Plündern und Rauben bekanntlich erlaubt sei. - Sehr gutes Exemplar.

CHF 300 / 500 | (€ 310 / 520)

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